Auslaufen der Corona-Verordnungen

Wie uns das Ministerium heute mitteilte, laufen die derzeit für den Schulbereich relevanten Verordnungen mit Ablauf des 31. Januar 2023 aus.

Die Infos dazu finden Sie in einem Elternbrief der Ministerin.

Mit dem Auslaufen der vorgenannten Regelungen wird ab Februar auch die monatliche Ausgabe von fünf Selbsttests pro Schüler*in aufgehoben. An den Schulen dann noch vorhandene Schnelltests können auf Anfrage und anlassbezogen auch nach diesem Zeitpunkt weiterhin an die Schüler*innen ausgegeben werden.

In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Lehrkräfte sowie Schüler*innen (bzw. deren Eltern) entscheiden eigenverantwortlich, ob eine Maske getragen wird oder nicht.

Grundsätzlich wird nach Wegfall der Isolationspflicht mit Ablauf des 31. Januar 2023 jedoch positiv getesteten Personen, die nicht krank zuhause bleiben, dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen.

(G. Hermanns)

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