Mitwirkung

Vorsitzende der Schulpflegschaft im Schuljahr 2024/25:

Frau Peker (Kl. 5.3) Stellvertretung: Frau Nießen (Kl. 8.1)

Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern sind im Schulgesetz des Landes NRW geregelt.

1. Schulmitwirkung

Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. Sie können in folgenden Bereichen der Schule ehrenamtlich mitwirken:


• Klassenpflegschaft
• Klassenkonferenz
• Schulpflegschaft
• Fachkonferenzen
• Schulkonferenz

2.  Informationsbroschüre für Eltern

Einen Überblick über die verschiedenen Schulgremien und Informationen über deren Aufgaben und Arbeit sowie das jeweilige Wahlverfahren bieten Ihnen die Broschüre „ABC der Elternmitwirkung“, sowie die aktuelle Übersicht des Ministeriums für Schule und Bildung NRW

3.  Mitwirkung im Schulgesetz

Wie die Mitwirkung im Einzelnen aussieht und welche Möglichkeiten es gibt, sich zu beteiligen und mitzusprechen, regelt das Schulgesetz in den Paragrafen 62 bis 77.

4.  Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Zu ihr gehören an unserer Schule jeweils

  • 4 Elternvertreter*innen
  • 4 Lehrkräfte
  • 4 Schüler*innen

Zur Arbeitserleichterung hat das Schulministerium eine Geschäftsordnung herausgegeben. Diese Empfehlung enthält unter anderem Informationen zu der Tagesordnung, zu Abstimmungen und Protokollen. Die Schulkonferenz kann diese übernehmen, sie ändern oder ergänzen. Allerdings sollte der Beschluss der Schulkonferenz nicht auf ein Jahr beschränkt sein.

5.  Elternverbände

Bei schulischen Angelegenheiten, die von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung sind und über die einzelnen Schulen hinausgehen, wirken die Eltern auch auf Landesebene mit. Sie organisieren sich in Elternverbänden, die mindestens eine Schulform vertreten. Eine Übersicht über die Elternverbände in NRW finden Sie hier.